Der Verleih von Brettspielen und Großspielen ist gar nicht kompliziert.

Auf dieser Seite erfahrt ihr, wie der Spieleverleih funktioniert.

Alles wichtige für das Ausleihen findet ihr in der Ausleih-Ordnung.

Wenn ihr euch als Ausleiher registrieren wollt, füllt dieses Anmeldeformular aus.

Wenn ihr uns außerdem als  Vereinsmitglied unterstützen möchtet, freuen wir uns über den entsprechenden Haken im Anmeldeformular.

Oder

Ihr kommt einfach vorbei und erledigt alles vor Ort mit einer unserer Betreuerinnen!

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 20 € pro Familie, hier sind Eltern und alle zur Familie gehörenden Kinder eingeschlossen, 12 € für Erwachsene und 7,00 € für einzeln angemeldete Kinder.

Für diesen Beitrag erhaltet ihr ein umfassendes Angebot an Spielen zum Ausleihen und ein attraktives Rahmen-Programm von unseren ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. 
 

Wir danken für euer Verständnis und für eure Treue!

Der Vorstand der Spiel-i-othek Quickborn e.V.

 

Um sich ein Spiel für Zuhause ausleihen können können Sie sich das entsprechende Formular hier herunterladen.
 

Es dient ebenfalls dazu, wenn Sie Mitglied im Verein Spiel-i-othek Quickborn e.V. werden möchten um uns zu unterstützen.

 

 

Sie möchten sich für eine Feier oder Veranstaltung ein Groß-Spiel ausleihen. Das enstprechende Formular dafür gibt es hier zum Herunterladen
 

 

 

Informieren Sie sich über die Bedingungen zum Ausleihen unserer Spiele.

Ausleih-Ordnung

  • Pro Person können bis zu drei Spiele für maximal vier Wochen ausgeliehen werden.
  • Die Ausleihe für Einwohner Quickborns kann kostenlos sein.
  • Auswärtige Nutzer, müssen Mitglieder des Vereins werden, um Spiele in der Spiel-i-othek Quickborn e.V. ausleihen zu können.
  • Kindergärten, Schulen und andere Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Quickborn können bis zu drei Spiele für maximal 4 Wochen kostenfrei ausleihen.
  • Die Verlängerung der Ausleihfrist um maximal vier Wochen kann nur persönlich oder telefonisch beantragt werden. Es besteht kein Anspruch auf Verlängerung.
  • Die Spiele sind für den persönlichen Gebrauch des Ausleihers bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
  • Die Ausleiher sind verpflichtet, die Spiele sorgfältig zu behandeln und sauber, ordentlich verpackt und vollständig zurückzugeben.
  • Bei Fehlen wichtiger Bestandteile bzw. Beschädigung eines Spiels ist der Ausleiher verpflichtet, dies der Spiel-i-othek bei Rückgabe mitzuteilen. In diesem Fall behält sich die Spiel-i-othek Ersatzansprüche vor.
  • Großspiele und die Geburtstagskiste werden nur auf Vorbestellung verliehen. Die Ausleihdauer beträgt in der Regel drei Tage. Für Großspiele fallen für alle Ausleiher Gebühren gemäß Großspielekatalog an. Sie sind in bar bei Abholung der Spiele zu entrichten.
  • Werden Spiele nicht rechtzeitig zurückgegeben, fallen für jede angefangene Woche Überziehungsgebühren in Höhe von € 0,50 pro Spiel an. Für Großspiele und die Geburtstagskiste betragen die Überziehungsgebühren € 0,50 pro Tag und Spiel. Zusätzlich werden für die erste schriftliche Mahnung € 1,50 und für die zweite schriftliche Mahnung € 3,00 berechnet.
  • Nicht zurückgegebene Spiele werden dem Ausleiher bzw. dessen Erziehungsberechtigten zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.
  • Für verschmutzte Spiele werden Reinigungsgebühren in Höhe von € 2,00 pro Spiel berechnet.
  • Die Kündigung der Mitgliedschaft ist mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende schriftlich oder per E-Mail möglich.

Hier erhalten Sie die Ausleih-Ordnung zum Herunterladen.